eder von euch hat sicher schon eine solche Situation beim Onlinespielen erlebt: Man schaltet die Xbox-Live-Kamera ein, wirft ein neues Holzscheit in den brennenden Kamin, legt die Barry-White-Scheibe auf den Plattenspieler, dimmt das Licht, legt sich auf das akkurat platzierte Bärenfell und freut sich auf eine Runde Strip-„Call of Duty“. Doch was ist das? Sobald ihr den Server betreten habt, dringen piepsige Heintje-Stimmen von pubertierenden Kids an eure reifen Ohren.
Man kommt ins Grübeln und fragt sich, ob es besonders förderlich ist, dass die Kleinen an diesem Spiel für Erwachsene teilnehmen. Wenn man genauer darüber nachdenkt, erinnert man sich dunkel daran, dass man auch mal jung war und auf die Killer-Miezen aus der Schulklasse genauso scharf war wie auf Killerspiele. Eine ziemliche Moral-Zwickmühle, in der sich der altersgreise Spieler dann befindet: Auf der einen Seite möchte man nicht, dass die Kids den ganzen Tag vor den Konsolen sitzen und rumballern, und auf der anderen Seite kann man ihre Lust darauf irgendwie nachvollziehen. Wer hat schon Bock auf Sport oder Schule, wenn er sich mit Kollegen im Netz treffen und sich dort austoben kann. Wie soll man das blutgeile Spielverhalten der Jungspunde nur unter Kontrolle kriegen?
Genau diese Frage war Gegenstand einer Arbeitskreissitzung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (eco). Zahlreiche Vertreter diverser Interessengemeinschaften nahmen am mehr oder weniger runden Tisch Platz, um Vorträgen zu lauschen und zu diskutieren.
|
|
Die Grafik zeigt's Der Rechtsanwalt Ivo Ivanov stellt Kennzeichnungswege bei Offline- beziehungsweise Trägermedien vor.
|
Unter den knapp 20 Teilnehmern waren vor allem Rechtsanwälte und Mitarbeiter der Turtle Entertainment GmbH (Betreiber der ESL-Liga) sowie der Schufa Holding AG, die ein auf ihrer enormen Datenbank basierendes Verfahren der Alterskontrolle entwickelt hat. Auf der Agenda stand das brisante Thema: Selbstkontrolle oder Aufsicht? Wie funktioniert Jugendmedienschutz im Gaming? |
Kein schlimmer Land?
Die Veranstaltung eröffnete der Rechtsanwalt Ivo Ivanov mit einem Überblick über den deutschen Jugendmedienschutz im Spielebereich.
Nachdem sich Ivanov mit der Funktion der bekannten Institutionen BPjM und USK befasst hatte, gab er auch einen kleinen Ausblick auf das, was in Zukunft noch an Jugendschutz-Kontrollen zu erwarten ist. Denn zwar dient der so genannte Jugend Medienschutz Staatsvertrag (JMStV) zumindest auf dem Papier der Kontrolle des Onlinevertriebs von Episoden- und Onlinespielen sowie der Überprüfung von Patches mit neuen grafischen Elementen.
|
|
Pädagogischer Stuhlkreis Mittlerweile in einem Vortrag so wichtig wie das Amen in der Kirche: die obligatorische PowerPoint-Präsentation.
|
Das Problem ist nur, dass es derzeit noch keine Kontrollinstanz gibt, welche die Inhalte der Patches und Add-Ons überprüft. Zwar können die Mitglieder der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter) oder der KJM jugendgefährdende Patches melden, aber das enorme Angebot im Netz bei weitem nicht vollkommen überblicken. Dazu kommt noch, dass die Add-Ons und Patches nicht vor ihrem Release geprüft werden können, sondern erst, wenn sie bereits im Netz rumschwirren. Um diesem Missstand entgegen zu wirken, wäre so etwas wie eine Online-USK vorstellbar: „Ein solcher Zweig der USK ist sicherlich denkbar, und Gespräche diesbezüglich gibt es auch schon, aber spruchreif ist das Ganze noch nicht“, so die USK-Leiterin Christine Schulz.
Für Spieler wäre eine solche Regelung allerdings wohl reichlich unangenehm. Nicht nur würden Patches und Updates in ihrer deutschen Version fortan wegen vorangehender Prüfung deutlich später erscheinen. Sie wären außerdem für die Hersteller wegen der Prüfgebühren mit höheren Kosten verbunden, so dass in manchen Fällen ein deutscher Patch womöglich gar nicht mehr auf den Markt käme. Ein besonderes Problem, das der Referent Ivo Ivanov zusätzlich hervorhob, stellt die Verschmelzung von Online- und Offlinebereichen dar. Minderjährige und Jugendliche, die erfolgreich mit angeklebtem Schnurrbart einen erst ab 18 freigegebenen Titel durch die Kasse schmuggeln, haben automatisch Zugriff auf eventuell jugendgefährdende Inhalte über das Internet.
Nächste Seite |